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   LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15   

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LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15 (https://dejure.org/2015,48557)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.12.2015 - 4 Sa 848/15 (https://dejure.org/2015,48557)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - 4 Sa 848/15 (https://dejure.org/2015,48557)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    § 114 S. 1 ZPO, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 233 ZPO, § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 117 ZPO, § 119 ZPO, § 17 des MTV, § 114 ZPO, § 117Abs. 1 S. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 117; ZPO § 119; PO § 233
    Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • LAG Köln, 23.03.2010 - 4 Sa 101/10
    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15
    Nachdem dieser Schriftsatz dem Vorsitzenden der erkennenden Kammer am 28.08.2015 vorgelegt wurde, hat dieser mit Schreiben vom 28.08.2015 (Bl. 19 der zweitinstanzlichen PKH-Akte) dem Prozessbevollmächtigten des Klägers verschiedene Hinweise gegeben, u. a. auf die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 23.03.2010 - 4 Sa 101/10 - hingewiesen.

    Aus der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung sind - soweit ersichtlich - nur der Beschluss des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15.06.2006(2 SHa 10/06) und der Beschluss der erkennenden Kammer vom 23.03.2010 (4 Sa 101/10) veröffentlicht, die ebenfalls dieser Auffassung folgen.

    Soweit ersichtlich sind die Landesarbeitsgerichte bislang der vom BFH und von mehreren Oberlandesgerichten vertretenen Auffassung gefolgt (siehe die oben zitierte Entscheidung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts und den Beschluss der erkennenden Kammer vom 23.03.2010 - 4 Sa 101/10 - juris, NRWE).

  • BFH, 22.05.2003 - I S 2/03

    PKH, Wiedereinsetzung

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15
    Als Gegenauffassung vertritt der Bundesfinanzhof (22.08.1994 - III S 3/94; 08.08.1990 - X S 18/90; vgl. auch 21.01.1999 - IV S 3/98; 22.05.2003 - I S 2/03 (PKH)), dass selbst bei einem Laien, jedenfalls aber bei einer anwaltlich vertretenen Partei der Antrag in der Berufungsinstanz zumindest in Grundzügen aufzeigen muss, weshalb die erstinstanzliche Entscheidung der Anfechtung unterliegen soll.

    Das muss innerhalb der Rechtsmittelfrist geschehen (BFH 22.05.2003 - I S 2/03 (PKH)).

  • OLG Frankfurt, 24.08.2009 - 13 U 137/09

    Prüfungsumfang bei fehlender Begründung des PKH-Antrags für die Berufung

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15
    Ebenso folgt das Oberlandesgericht Frankfurt in der Entscheidung vom 24.08.2009 (13 U 137/09) der Gegenauffassung.

    Gerade deshalb ist es erforderlich, dass der Rechtsmittelführer in einer auf die erstinstanzliche Entscheidung bezogenen Darstellung die Erfolgsaussicht darlegt (vgl. LG Fulda a. a. O.; OLG Frankfurt 24.08.2009 a. a. O.).

  • OLG Schleswig, 01.09.1998 - 5 U 49/98
    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15
    Dieser Meinung folgt heute auch die überwiegende Auffassung der Oberlandesgerichte (vgl. außer den zitierten Entscheidungen des OLG Dresden und des OLG Frankfurt: OLG Saarbrücken 22.09.1992- 6 UF 104/92; OLG Schleswig 10.01.1995 - 5 U 49/98; 01.09.1998 - 5 U 49/98; 21.01.2004 - 7 U 30/03; OLG Celle 22.01.2003 - 3 U 278/02).

    aa) Lässt der Antrag auf Prozesskostenhilfe nicht erkennen, in welchen Punkten das erstinstanzliche Urteil angegriffen werden soll, müsste das Berufungsgericht von Amts wegen prüfen und darlegen, in welchem Umfang das erstinstanzliche Urteil der Berufung anheimfallen könnte bzw. in welchen Punkten das erstinstanzliche Urteil als unrichtig betrachtet würde (vgl. OLG Dresden 30.07.2003 a.a.O.; OLG Schleswig 01.09.1998 a.a.O.).

  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 durch Versagung von

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15
    Von einer hinreichenden Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung ist dann auszugehen, wenn bei einer vorläufigen Prüfung der Parteivortrag zumindest für vertretbar gehalten und in tatsächlicher Hinsicht mindestens von der Möglichkeit der Beweisführung ausgegangen werden kann (BVerfG 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15
    Dabei ist darauf hinzuweisen, dass für die Rechtsverfolgung lediglich "hinreichende Aussicht" auf Erfolg bestehen muss (vgl. auch BVerfG 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06).
  • BAG, 10.07.2013 - 10 AZR 898/11

    Umfang der Wochenarbeitszeit - Vertragsauslegung

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15
    Denn die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.07.2013(10 AZR 898/11), auf die sich die Beklagte im Wesentlichen beruft, hat im Tatsächlichen einen wesentlichen Unterschied zum vorliegenden Fall: Dort enthielt, wie das Bundesarbeitsgericht betonte (vgl. Rn. 21), die Bezugnahmeklausel keinerlei Beschränkung wie beispielsweise "im Übrigen" oder "soweit nicht in diesem Vertrag anderes vereinbart ist".
  • LAG Düsseldorf, 29.11.1999 - 15 Ta 553/99

    Prozesskostenhilfe: Erfolgsprognose

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15
    Es genügt, wenn der Erfolg eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich hat, nicht ist eine überwiegende Wahrscheinlichkeit erforderlich (vgl. auch LAG Düsseldorf 29.11.1999 - 15 Ta 553/99).
  • BGH, 06.05.2008 - VI ZB 16/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15
    Der 12. Senat des Bundesgerichtshofs (11.11.1992 - XII ZB 118/92 - NJW 1993, 73 f.; 06.12.2000 - XII ZB 193/00 - NJW-RR 2001, 1146; darauf Bezug nehmend BGH 7. Senat 29.01.2009 - VII ZR 187/08; vgl. demgegenüber BGH 6. Senat 06.05.2008 - VI ZB 16/07) und ihm folgend z. B. Zöller/ Geimer (§ 119 ZPO Rn. 54) und Schneider (MDR 1999, 1036) vertreten die Auffassung, ein Prozesskostenhilfeantrag müsse im Berufungsverfahren aus verfassungsrechtlichen Gründen von der mittellosen Partei nicht sachlich begründet werden.
  • BGH, 29.01.2009 - VII ZR 187/08

    Anforderungen an die Versagung der Prozesskostenhilfe mit der Erwägung der

    Auszug aus LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15
    Der 12. Senat des Bundesgerichtshofs (11.11.1992 - XII ZB 118/92 - NJW 1993, 73 f.; 06.12.2000 - XII ZB 193/00 - NJW-RR 2001, 1146; darauf Bezug nehmend BGH 7. Senat 29.01.2009 - VII ZR 187/08; vgl. demgegenüber BGH 6. Senat 06.05.2008 - VI ZB 16/07) und ihm folgend z. B. Zöller/ Geimer (§ 119 ZPO Rn. 54) und Schneider (MDR 1999, 1036) vertreten die Auffassung, ein Prozesskostenhilfeantrag müsse im Berufungsverfahren aus verfassungsrechtlichen Gründen von der mittellosen Partei nicht sachlich begründet werden.
  • BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs für die

  • BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05

    Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 06.12.2000 - XII ZB 193/00

    Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung der Bewilligung von

  • OLG Celle, 22.01.2003 - 3 U 278/02

    Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für Rechtsmittelverfahren; Anwaltlich

  • OLG Dresden, 30.07.2003 - 10 UF 447/03

    Anforderungen an die Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine Berufung

  • LAG Sachsen, 15.06.2006 - 2 SHa 10/06

    Bucheinsicht/PKH

  • OLG Dresden, 19.08.1999 - 8 U 1604/99

    Prozesskostenhilfe im Berufungsverfahren auch ohne Begründung des beabsichtigten

  • OLG Schleswig, 21.01.2004 - 7 U 30/03

    Umfang der Begründungspflicht bei Prozesskostenhilfegesuch

  • LG Fulda, 03.04.2009 - 1 S 29/09

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Gegenvorstellung gegen die Versagung von

  • BFH, 20.01.1999 - IV S 3/98

    Nichtbeachtung der Aufforderung des FG, Unterlagen und Urkunden vorzulegen

  • BFH, 22.08.1994 - III S 3/94

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen - Abgabe von

  • BFH, 08.08.1990 - X S 18/90

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem

  • OLG Saarbrücken, 22.09.1992 - 6 UF 104/92
  • OLG Frankfurt, 31.08.2001 - 1 UF 173/01
  • BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung -

    Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Dezember 2015 - 4 Sa 848/15 - aufgehoben.

    Mit Beschluss vom 15. Dezember 2015 (- 4 Sa 848/15 -) , der dem Kläger am 6. Januar 2016 zugestellt wurde, wies das Landesarbeitsgericht den Prozesskostenhilfeantrag des Klägers zurück.

    Der Kläger hat in der Rechtsbeschwerde ausgeführt, dass er unter "Abänderung" des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts vom 15. Dezember 2015 (- 4 Sa 848/15 -) die Bewilligung von Prozesskostenhilfe begehrt.

  • LAG Hessen, 22.06.2016 - 8 Sa 547/16

    Ablehnung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren wegen

    Die Kammer folgt der vom Landesarbeitsgericht Köln (Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 4 Sa 848/15 - nv. juris) vertretenen Auffassung, dass der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die noch einzulegende Berufung innerhalb der Berufungsfrist eine Begründung enthalten muss, aus der sich ergibt, weshalb die erstinstanzliche Entscheidung der Anfechtung unterliegen soll und woraus sich die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels ableiten lässt.

    Gerade deshalb ist es erforderlich, dass der Rechtsmittelführer in einer auf die erstinstanzliche Entscheidung bezogenen Darstellung die Erfolgsaussicht darlegt (OLG Frankfurt 24. August 2009 - 13 U 137/09 - nv. juris; LAG Köln 15. Dezember 2015 - 4 Sa 848/15 - nv. juris).

    Die mittelose Partei könnte sich nach der von Amts wegen durchgeführten Prüfung der Erfolgsaussichten durch das Berufungsgericht problemlos das Ergebnis dieser Prüfung zu eigen machen, während für die bemittelte Partei eine entsprechende Möglichkeit einer "Vorabprüfung" durch das Gericht nicht besteht (OLG Dresden - 10 UF 447/03 - MDR 2003, 1443 ; LAG Köln 15. Dezember 2015 - 4 Sa 848/15 - nv.

    Die Kammer folgt dabei der auch vom Landesarbeitsgericht Köln ( Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 4 Sa 848/15 - nv. juris ) vertretenen Auffassung, dass der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für die noch einzulegende Berufung eine Begründung enthalten muss, aus der sich ergibt, weshalb die erstinstanzliche Entscheidung der Anfechtung unterliegen soll und woraus sich die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels ableiten lässt.

    Gerade deshalb ist es erforderlich, dass der Rechtsmittelführer in einer auf die erstinstanzliche Entscheidung bezogenen Darstellung die Erfolgsaussicht darlegt ( OLG Frankfurt 24. August 2009 - 13 U 137/09 - nv. juris; LAG Köln 15. Dezember 2015 - 4 Sa 848/15 - nv. juris ).

    Die mittelose Partei könnte sich nach der von Amts wegen durchgeführten Prüfung der Erfolgsaussichten durch das Berufungsgericht problemlos das Ergebnis dieser Prüfung zu eigen machen, während für die bemittelte Partei eine entsprechende Möglichkeit einer "Vorabprüfung" durch das Gericht nicht besteht ( OLG Dresden - 10 UF 447/03 - MDR 2003, 1443 ; LAG Köln 15. Dezember 2015 - 4 Sa 848/15 - nv.

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